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Teilnahmebedingungen |
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Jungtiere unter 10 Wochen, tragende Katzen ab 5. Woche oder Katzen mit Anomalien werden zur Ausstellung nicht zugelassen! |
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Tiereinlieferung erfolgt |
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an
allen Ausstellungstagen |
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Anmeldung |
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Für jede Katze und jeden Wurf ist ein separates Anmeldeformular zu verwenden.Jede zur Ausstellung angenommene Katze wird durch die Meldestelle bestätigt. Die Annahmebestätigung ist bei der Einlieferung der Katze vorzulegen. Der Aussteller ist auch dann zur Zahlung des Meldegeldes verpflichtet, wenn er der Ausstellung fernbleibt oder seine Meldung nach dem Meldeschluss storniert. |
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Veterinärrechtliche Bestimmungen |
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Jede ausgestellte Katze muss eine durch
einen Impfpass (bei Einlieferung vorweisen)
nachgewiesene Tollwutimpfung erhalten haben. Diese
Impfung muss Mindestens 28 Tage alt sein und darf den
Zeitraum, den der Impfstoffhersteller für eine
Wiederholungsimpfung angibt, nicht überschreiten. Des
weiteren ist für alle Katzen die Impfung gegen
Katzenseuche (Panleukopenie) vorgeschrieben.
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Eingangskontrolle |
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Zu jeder angemeldeten Katze wird vor dem Einlass der allgemeine Gesundheitszustand festgestellt. Zur Ausstellung werden nur gesunde Katzen zugelassen. Keine Katze darf ohne Kontrolle in die Ausstellung gebracht werden. |
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Käfige |
| Die Käfige haben die amtlich vorgeschriebenen Maße und werden vom Veranstalter gestellt. Die Käfigdekoration darf nach eigenem Geschmack erfolgen, jedoch ist zu beachten, dass die Vorderseite frei bleibt. Die Aussteller werden gebeten, ihre Katzen ständig zu beaufsichtigen. Die Zuteilung eines Doppelkäfigs für eine Katze kann nicht garantiert werden und ist gebührenpflichtig. Die Tiere haben bis zum Ende der Ausstellung in den dekorierten Käfigen zu verbleiben. Das Ende legt der Veranstalter fest. |
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Jury |
| Die Beurteilung erfolgt durch eine internationale Jury. Das Urteil der Jury ist unanfechtbar. Jede bewertete Katze erhält eine Urkunde mit eingetragener Bewertung. |
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Haftung |
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Sollte die Ausstellung aus Gründen, die der Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e.V. nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können, werden die Meldegelder zur Begleichung entstandener Kosten herangezogen. Jegliche Haftung des Vereins Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e.V., seiner Organe und Beauftragten ist ausgeschlossen. Jeder Aussteller haftet für die von ihm verursachten Schäden selbst. |