Teilnahmebedingungen

 

Jungtiere unter 10 Wochen, tragende Katzen ab 5. Woche oder Katzen mit Anomalien werden zur Ausstellung nicht zugelassen!

 

Tiereinlieferung erfolgt

an allen Ausstellungstagen
 von 07:30 Uhr bis 09:00 Uhr

 

Anmeldung

 

Für jede Katze und jeden Wurf  ist ein separates Anmeldeformular zu verwenden.Jede zur Ausstellung angenommene Katze wird durch die Meldestelle bestätigt. Die Annahmebestätigung ist bei der Einlieferung der Katze vorzulegen. Der Aussteller ist auch dann zur Zahlung des Meldegeldes verpflichtet, wenn er der Ausstellung fernbleibt oder seine Meldung nach dem Meldeschluss storniert.

 

Veterinärrechtliche Bestimmungen

 

Jede ausgestellte Katze muss eine durch einen Impfpass (bei Einlieferung vorweisen) nachgewiesene Tollwutimpfung erhalten haben. Diese Impfung muss Mindestens 28 Tage alt sein und darf  den Zeitraum, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, nicht überschreiten. Des weiteren ist für alle Katzen die Impfung gegen Katzenseuche (Panleukopenie) vorgeschrieben.
Abweichend hiervon dürfen Katzen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung jünger als 4 Monate sind, ohne Tollwutschutzimpfung auf die Veranstaltung gebracht werden, wenn ein Ausweis mit Angaben zur Kennzeichnung mitgeführt und vom Verfügungsberechtigten schriftlich erklärt wird, dass das Tier seit seiner Geburt ausschließlich an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein. Eventuelle Änderungen durch die Veterinärbehörden  bleiben vorbehalten und werden dem Aussteller bekannt gegeben.

 

Eingangskontrolle

 

Zu jeder angemeldeten Katze wird vor dem Einlass der allgemeine Gesundheitszustand festgestellt. Zur Ausstellung werden nur gesunde Katzen zugelassen.   Keine Katze darf  ohne Kontrolle in die Ausstellung gebracht werden.

 

Käfige

 
Die Käfige haben die amtlich vorgeschriebenen Maße und werden vom Veranstalter gestellt. Die Käfigdekoration darf nach eigenem Geschmack erfolgen, jedoch ist zu beachten, dass die Vorderseite frei  bleibt. Die Aussteller werden gebeten, ihre Katzen ständig zu beaufsichtigen.  Die Zuteilung eines Doppelkäfigs für eine Katze kann nicht  garantiert werden und ist gebührenpflichtig. Die Tiere haben bis zum Ende der Ausstellung in den dekorierten Käfigen zu verbleiben. Das Ende legt der Veranstalter fest. 
 

Jury

 
Die Beurteilung erfolgt durch eine internationale Jury. Das Urteil der Jury ist unanfechtbar. Jede bewertete Katze erhält eine Urkunde mit eingetragener Bewertung.
 

Haftung

 

Sollte die Ausstellung aus Gründen, die der Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e.V. nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können, werden die Meldegelder zur Begleichung entstandener Kosten herangezogen. Jegliche Haftung des Vereins Katzenfreunde Lausitz  & Niederlausitz e.V., seiner Organe und Beauftragten ist ausgeschlossen. Jeder Aussteller haftet für die von ihm verursachten Schäden selbst.