Satzung des KFLN

Fassung entsprechend der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 17.05.2008


§ 1 - Name und Sitz
   
1.1. Der Name der am 01.04.1999 gegründeten Vereinigung von Katzenfreunden lautet:
       "K a t z e n f r e u n d e  L a u s i t z & N i e d e r l a u s i t z"

 1.2.

Sie vereinigt Züchter und Halter von Katzen, Katzenfreunde sowie Förderer der Zwecke des Vereines.

 1.3.

Der Sitz ist Cottbus.
 1.4. Das höchste Organ ist die Mitgliederversammlung.
 1.5. Der Verein wird vertreten durch den Präsidenten und bei dessen Abwesenheit durch den Vizepräsidenten.
 1.6. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 1.7. Der Wirkungsbereich ist Deutschland, insbesondere die Region Lausitz.
   
§ 2 - Zweck des Vereins
   
2.1. Reinzucht der Katzenrassen zu deren Erhaltung und Festigung.
2.2. Förderung von Umweltschutz und Tierschutz, insbesondere bezogen auf die Katze durch Vermittlung einer ästhetischen Liebe zum Tier als Erziehungsbeitrag zu einer positiven Lebensauffassung des Menschen.
2.3. Förderung von Bildung und Erziehung durch Wissensvermittlung zu artgerechter Haltung und Fütterung von Haustieren, insbesondere der Katze.
   
§ 3 - Der Satzungszweck des Vereins wird verwirklicht durch
   
3.1. Führen eines Zuchtbuches und Erstellung von Ahnentafeln (Abstammungsnachweise) für die vom Verein anerkannten Katzenrassen. Zuchtzulassung erfolgt nur auf Grund einer in der Zuchtordnung definierten Qualifikation der Katzen auf einer Katzenausstellung.
3.2. Katzenausstellungen zur Sicherstellung einer Zuchtzulassung der Rassekatzen
3.3. öffentliche Veranstaltungen zur Publikation wissenschaftlicher Erkenntnisse, gesammelter Erfahrungen und Beobachtungen zur Zucht und Haltung der Katze.
   
§ 4 - Rechtsform
   
  Die Rechtsform des Vereines Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz ist ideell.
Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Für Verbindlichkeiten der Vereinigung wird mit dem Vermögen des Vereins gehaftet.
Für Schäden aller Art, welche durch die Teilnahme am Vereinsleben des Vereines Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz entstehen, haftet der Verein nur dann, wenn einem ihrer legitimierten Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen nachzuweisen sind.
   
§ 5 - Mitgliedschaft
   
5.1. Erwerb der Mitgliedschaft
   
  Mitglied der Vereinigung können natürliche Personen werden sowie als Fördermitglieder auch juristische Personen. Minderjährige ab vollendetem 14. Lebensjahr benötigen die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.
Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt auf Antrag. Durch den Vorstand wird der Antrag geprüft und dem Antragsteller schriftlich die Entscheidung mitgeteilt.
Die Mitgliedschaft wird mit der Zahlung der Aufnahmegebühr rechtswirksam.
Die Ausschließung von der Mitgliedschaft betrifft natürliche und juristische Personen, die aus eigenwirtschaftlichen Zwecken mit Katzen handeln oder Katzen zu diesem Zweck züchten.
   
  Der Mitgliederstatus ist möglich als:

Hauptmitglied
Hauptmitglieder sind natürliche Personen, die alle Rechte und Pflichten voll ausüben und alle Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen können.

Familienmitglied
Familienmitglieder sind natürliche Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem Hauptmitglied leben. Sie zahlen einen verminderten Beitrag, haben alle Rechte und Pflichten wie ein Hauptmitglied, haben aber keinen Anspruch auf die Verbandszeitung.
Beim Erlöschen der Mitgliedschaft des in häuslicher Gemeinschaft lebenden Hauptmitgliedes erlischt die Familienmitgliedschaft automatisch, wenn nicht gleichzeitig mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft des Hauptmitgliedes ein Antrag auf Umwandlung der Familienmitgliedschaft in eine Hauptmitgliedschaft gestellt wird.

Fördermitglied
Fördermitglieder sind natürliche und juristische Personen. Sie haben kein Wahlrecht und  dürfen keine züchterischen Aktivitäten ausüben.

Ehrenmitglied
Ehrenmitglieder sind natürliche Personen, die auf Vorschlag durch Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt werden. Sie haben den Status eines Hauptmitgliedes, zahlen jedoch keinen Beitrag.
   
5.2. Verlust der Mitgliedschaft
   
  - bei Tod des Mitgliedes
- bei schriftlicher Kündigung der Mitgliedschaft gegenüber dem Vorstand zum 31.12.des Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
- bei Streichung durch den Beirat nach erfolgter einmaliger Erinnerung, wenn das Mitglied seinen Beitrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist oder Gebührenzahlungen nicht innerhalb von 30 Kalendertagen entrichtet hat. Die Streichung ist 30 Kalendertage nach der Erinnerung wirksam, wenn das Mitglied in dieser Frist die offenen Verpflichtungen nicht beglichen hat.

 Ausschluss mit Mehrheitsbeschluss des Beirates, wenn

- das Mitglied dem Zwecke der Vereinigung zuwiderhandelt, das Mitglied eine auf Schädigung der Vereinigung gerichtete Handlung oder Unterlassung begeht und/oder den Vereinsfrieden stört.
- das Mitglied in grobem Maße gegen die Satzung und die Vereinsordnungen verstößt.

Vor dem zu erfolgenden Ausschluss muss durch den Beirat eine schriftliche Abmahnung wegen gleichartigen Verstoßes erteilt worden sein. Bei Verstößen gegen die Zuchtordnung ist die Abmahnung mit einer vom Beirat festzulegenden Zucht- oder Zwingersperre verbunden. Im Wiederholungsfall kann der Beirat zusätzlich eine Geldbuße als Erziehungsmittel einsetzen.
Die Einleitung eines Ausschlussverfahrens ist dem Mitglied schriftlich zu eröffnen. Ist der Sachstand durch den Beirat geprüft und bestätigt worden, erfolgt schriftlich die Mitteilung des Ausschlusses an das Mitglied. Bearbeitet der Beirat einen Sachstand, der zum Verlust der Mitgliedschaft führen kann, ruht für die Zeit der Prüfung die Mitgliedschaft des betreffenden Mitgliedes. Bei ruhender 
Mitgliedschaft hat das Mitglied keinen Anspruch auf Leistungen des Vereines. Die Pflicht zur Beitragszahlung erlischt durch die ruhende Mitgliedschaft nicht. Bei Streichung und Ausschluss hat jedes Mitglied Widerspruchsrecht bei der Mitgliederversammlung. Der Widerspruch ist schriftlich zu formulieren.
   
§ 6 - Rechte und Pflichten der Mitglieder
   
  Die Mitbestimmung der Mitglieder der Vereinigung ist durch das Wahlrecht festgeschrieben. Jedes Mitglied hat das Recht, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen und so aktiv an der Fassung von Beschlüssen mitzuwirken.

Wahlrecht haben alle volljährigen Haupt-, Familien- und Ehrenmitglieder sofern in anderen Teilen der Satzung nicht anderes festgesetzt ist.

Passives Wahlrecht haben alle volljährigen Hauptmitglieder, die:
- mindestens ein Jahr Mitglied im Verein Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz sind und bereit sind, ehrenamtlich dem Vereinszweck zu dienen.

Werden ausnahmsweise Kandidaten mit weniger als einem Jahr Mitgliedschaft vorgeschlagen, bedarf es der Zustimmung mit 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung bei Aufstellung der Kandidatenliste.

Jedes Mitglied übernimmt mit dem Eintritt in die Vereinigung die Pflicht zur Wahrung und Förderung des Vereinszweckes, des Vereinsfriedens und zur Verwirklichung der Satzung.
Dazu ist die Bildung von Stammtischen oder Gruppen wünschenswert, die jedoch keine Vereinsgliederung darstellen. Stammtische und Gruppen über 10 Vereinsmitglieder benennen aus ihrer Mitte einen Sprecher.

Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Veranstaltungen der Vereinigung teilzunehmen und alle Einrichtungen und Leistungen des Vereines in Anspruch zu nehmen, sofern an anderer Stelle der Satzung nicht Ausnahmen festgelegt sind.

Jedes Mitglied hat das Recht, an Katzenausstellungen aller Vereine teilzunehmen.

Jedes Mitglied hat das Recht zur Gründung und/oder Teilnahme an einer Interessengemeinschaft, deren Zweck dem Zweck des Vereines Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz nicht entgegensteht.
Ist dies jedoch der Fall, liegt Vereinsschädigung vor. Zweck und Aktivitäten einer solchen Interessengemeinschaft sowie die Mitgliedschaft darin sind dem Vorstand bekannt zu machen.

Jedes Mitglied unterrichtet den Vorstand unverzüglich über das Auftreten von Krankheiten seuchenhaften Charakters.

Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Mitgliederversammlung begründeten Einspruch gegen Entscheidungen des Vorstandes des Vereines geltend zu machen.
Einspruch gegen Verhaltensweisen von Mitgliedern sind an den Beirat zu richten.
   
§ 7 - Beiträge, Gebühren, Spenden und Zuwendungen
   
 

Zur Deckung der Kosten für zweckdienliche Unternehmungen und Einrichtungen des Vereines werden Beiträge und Gebühren erhoben sowie bei Notwendigkeit Umlagen durchgeführt.
Jedes Mitglied zahlt eine Aufnahmegebühr. Hierfür werden ihm Mitgliedskarte, Satzung und Vereinsordnungen ausgehändigt.
Die Höhe der Beiträge und Gebühren wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und in einer Gebührenordnung veröffentlicht.

Fördermitglieder zahlen keine Aufnahmegebühr. Die Höhe des Jahresbeitrages für
Fördermitglieder beträgt bei:
- natürlichen Personen mindestens die Hälfte,
- juristischen Personen mindestens das Doppelte des gültigen Jahresbeitrages eines Hauptmitgliedes. Eine darüber hinausgehende Beitragshöhe liegt in der freien Entscheidung des Fördermitgliedes.

Jahresbeiträge sind für das laufende Geschäftsjahr am 01.Januar fällig. Zahlungsfrist wird bis zum 31.Januar eingeräumt. Beitrag muss jedoch bei Inanspruchnahme von Leistungen des Vereines gezahlt sein.
Mitglieder, die nach dem 30. Juni dem Verein beitreten, zahlen für das laufende Geschäftsjahr nur den halben Beitrag.

Aufnahmegebühren sind nach der Aufnahmebestätigung fällig. Der Einzahlungsbeleg begründet mit dem Datum den Tag des Beginns der Mitgliedschaft.

   
§ 8 - Gliederung des Vereins
   
8.1. Mitgliederversammlung
8.2. Vorstand
   
  Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und einem Vizepräsidenten

Der Vorstand wird alle vier Jahre in einer ordentlichen Mitgliederversammlung durch geheime Personenwahl gewählt. Der Präsident benötigt die 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Wird diese nicht erreicht, ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen, in dem die einfache Mehrheit ausreichend ist. Alle übrigen Kandidaten werden mit einfacher Mehrheit gewählt.

Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, beschließt der Beirat die Kooptierung eines Vereinsmitgliedes zur Erfüllung der Aufgaben.

Auf Vorschlag durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann ein als Präsident ausscheidendes Vorstandsmitglied zum Ehrenpräsidenten ernannt werden. Der Ehrenpräsident hat den Status eines Ehrenmitgliedes.
   
8.3. Beirat
   
 

Der Beirat arbeitet fachbezogen in Erfüllung der Satzung, schlichtet Konflikte und entscheidet alle Streichungs- und Ausschlussverfahren.

Dem Beirat gehören an: 
Schatzmeister
Zuchtverantwortlicher
Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit

Verantwortlicher für Ausstellungen


Mit gleichberechtigten Stimmen gehören dem Beirat grundsätzlich an:
        der Präsident der Vizepräsident
        Sprecher der Gruppen und Stammtische.

Der Beirat wählt aus seinen Mitgliedern jeweils für ein Geschäftsjahr einen Vorsitzenden.

   
8.4. Kassenprüfer
   
  Sie werden von der Wahlversammlung für die Zeit der Wahlperiode gewählt und haben ausschließlich die Finanz- und Kassenführung zu prüfen, ohne die Geschäftsvorgänge zu werten.
Prüfungen erfolgen nach eigenem Ermessen der gewählten Prüfer. Sie müssen sich zum Termin beim Schatzmeister anmelden und dürfen nur gemeinsam eine Prüfung vornehmen.
Die Prüfung ist in der Geschäftsstelle vorzunehmen, zu protokollieren und ein Protokoll Exemplar dem Vorstand zu übergeben.
   
§ 9 - Mitgliedschaft in Dachorganisationen oder anderen Vereinen
   
  Die Mitgliedschaft in einer Dachorganisation darf dem Zweck der Vereinigung nicht entgegen stehen und bedarf eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft in einem Verein, dessen Zweck den des Vereines Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz zum Inhalt hat, ist als juristische Person möglich und bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung.
   
§ 10 - Rechtsgültigkeit der Satzung
 

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Ausstellungsordnung

Fassung 2011

 
1. Der „Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e.V.“ veranstaltet zur Präsenz in der Öffentlichkeit Katzenausstellungen.
Es sind:
 
- internationale Ausstellungen
- nationale oder regionale Ausstellungen
- Informationsausstellungen sowie
- Informationsstände
 
1. 1. Internationale Ausstellungen
sind Schönheitskonkurrenzen und werden entsprechend der Ausschreibung als Zweitages- oder als Eintagesausstellungen durchgeführt. In der Regel finden die Ausstellungen an den Wochenenden statt. Die Anmeldung für eine Zweitbewertung pro Ausstellung ist möglich.
 
1.1.1. Die Organisation und Durchführung erfolgt ausschließlich durch den Vorstand des „Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e.V.“ .
 
1.1.2. Die Ausschreibung als Internationale Ausstellung kann nur erfolgen, wenn Meldungen von mindestens 150 Katzen je Ausstellung angenommen werden können. Es sind Vereine und Katzenfreunde aus dem Ausland einzuladen.
 
1.1.3. Die Jury sollte von Richtern aus mindestens zwei Staaten gebildet werden und sich aus Richtern zusammensetzen, die in der Richterliste des „Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e.V.“ geführt werden.
 
1.1.4. Die Schönheitskonkurrenz erfolgt in den Klassen:   
 
0= Gr.Eu.Ch. Klasse / CACM
1= Ehrenklasse
2= Europa Ch. Klasse / GCCE
3= Gr. Ch. Int.-Klasse / CACE
4= Ch. Int.-Klasse / CAGCIB
5= Champion-Klasse / CACIB
6= Offene Klasse / CAC
7= Jugendklasse   6-9 / CACJ
8= Jugendklasse 3-6 / CACP
9= Wurfklasse  10-13 Wochen
10= Gr. Eu. Premioren Klasse / CAPM
11= Ehrenklasse Premioren
12= Europa – Premioren- Klasse / GCPE
13= Gr. Pr. Int.-Klasse / CAPE
14= Pr. Int.-Klasse / CAGPIB
15= Premioren -Klasse / CAPIB
16= Kastratenklasse / CAP
17= Novizenklasse
18= Hauskatzen-Klasse
19= außer Konkurrenz
20= Babyklasse vollendete 10. bis vollendete 12.Woche (nur mit zweiter gemeldeter Katze in einem Käfig)

 

 
1.2. Nationale oder Regionale Ausstellungen
sind Schönheitskonkurrenzen und werden entsprechend der Ausschreibung als Zweitages- oder Eintagesausstellungen durchgeführt. In der Regel finden die Ausstellungen an Wochenenden statt.
 
1.2.1. Die Organisation und Durchführung 
erfolgt ausschließlich durch den Vorstand des „Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e.V.“.
 
1.2.2. Die Ausstellung kann nur erfolgen, wenn mindestens Meldungen von 100 Katzen je Ausstellungstag angenommen werden können.
 
1.2.3. Die Schönheitskonkurrenz erfolgt nur in den Klassen:  
   
- Ehrenklasse CAGCIB/CAGPIB
- Internationale Champion/Premioren- Klasse CACIB/CAPIB
- Championklasse  CAC/CAP
- offene Klasse/Kastraten-Klasse CACJ
- Jugendklasse 6-9 Monate  CACP
- Jugendklasse 3-6 Monate  
- Babyklasse  
- Wurfklasse 10-13 Wochen  
- Novizen-Klasse  
- Hauskatzen-Klasse  
- außer Konkurrenz    
 
1.3. Informationsausstellungen und Informationsstände
sind Ausstellungen ohne Konkurrenz
 
1.3.1. Die Organisation und Durchführung
liegt in der eigenständigen Verantwortung des „Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz  e.V“ und kann vom Vorstand an geeignete Mitglieder übertragen werden. Die veterinärmedizinischen Bedingungen sind einzuhalten.
 
1.3.2. Sie dienen ausschließlich dem Zwecke der
- Präsentation des „Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e. V.“ in der Öffentlichkeit und machen den Zweck der Vereinigung bekannt
- Informationen der Bevölkerung über: - artgerechte Haltung
  - Rassenvielfalt der Katzen
 
 
2. Teilnahmebedingungen
Der Ausstellungsablauf wird nach den Ausstellungsbedingungen und Regeln des „Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e. V.“ gestaltet. 
 
2.1. Aussteller
Jeder Katzenfreund kann auf der Katzenausstellung nach vorheriger Anmeldung gegen Entrichtung eines  Meldegeldes seine Katze/Katzen ausstellen, es sein denn, dem stehen gewichtige Gründe entgegen (Ausstellungssperre, Erkrankung im Katzenbestand usw.)
 
2.2. Katzen
Zugelassen sind:
- alle Katzen als Einzeltiere im Alter ab vollendeter 10. Woche (10. bis 12. Woche mit zweiter Katze im Käfig)
- Würfe von mindestens 3 Jungtieren im Alter von mindestens 10 bis zur Vollendung der 13. Lebenswoche.
 
2.3. Allgemeine Bedingungen
 
2.3.1. Für jede Katze und jeden Wurf ist ein gesondertes Anmeldeformular auszufüllen. 
 
2.3.2. Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller, dass er die Ausstellungsbedingungen anerkennt, das keine seiner Katzen infektiös erkrankt ist und dass er die Anmeldung annulliert, falls eine solche Krankheit in seinem Bestand auftritt.
 
2.3.3. Jede Anmeldung wird bestätigt. Die Bestätigung ist bei der Tiereinlieferung vorzuweisen.
 
2.3.4. Anmeldungen sind bis zum Meldeschluss an die in der Ausschreibung/Einladung genannte Meldestelle zu richten. Mit der Meldung verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung des Meldegeldes. Die Bezahlung erfolgt bei der Tiereinlieferung.
Der Aussteller ist auch dann zur Zahlung des Meldegeldes verpflichtet, wenn er 10 Tage vor Ausstellungsbeginn nicht abgemeldet hat und der Ausstellung fernbleibt.
 
2.4. Veterinärbedingungen

Die für die Ausstellung geltenden Veterinärbedingungen werden in der Einladung bekannt gegeben. Sofern durch die Veterinärbehörden nach Bekanntgabe der Einladungen eine Veränderung  der Bestimmungen vorgenommen wird, wird dies mit der Meldebestätigung bekanntgegeben.

Jede ausgestellte Katze muss eine durch einen Impfpass (bei Einlieferung vorweisen) nachgewiesene Tollwutimpfung erhalten haben. Diese Impfung muss Mindestens 21 Tage alt sein und darf den Zeitraum, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, nicht überschreiten. Des weiteren ist für alle Katzen die Impfung gegen Katzenseuche (Panleukopenie) vorgeschrieben.
Abweichend hiervon dürfen Katzen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung jünger als 4 Monate sind, ohne Tollwutschutzimpfung auf die Veranstaltung gebracht werden, wenn ein Ausweis mit Angaben zur Kennzeichnung mitgeführt und vom Verfügungsberechtigten schriftlich erklärt wird, dass das Tier seit seiner Geburt ausschließlich an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein. Eventuelle Änderungen durch die Veterinärbehörden bleiben vorbehalten und werden dem Aussteller bekannt gegeben.
Zur Ausstellung werden nur gesunde, parasitenfreie Katzen zugelassen. Jede Katze wird vor dem Einlass auf den allgemeinen Gesundheitszustand und Parasitenbefall untersucht. Die Entscheidung der Zulassung liegt beim Kontrollierenden. Kein Tier darf ohne diese Kontrolle an der Ausstellung teilnehmen.
 
2.5. Haftung
Sollte die Ausstellung aus Gründen, die der „Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz  e. V.“ nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können, werden die Meldegelder zur Begleichung entstandener Kosten herangezogen.
Jegliche Haftung des „Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e. V.“, seiner Organe und Beauftragten ist ausgeschlossen.
Jeder Aussteller haftet für die von ihm verursachten Schäden. Katzen in den Käfigen sollten ständig beaufsichtigt werden. Bei Abwesenheit sollte eine Person des Vertrauens damit beauftragt werden.
Gerichtsstand ist Cottbus.  
 
 
3. Qualifikation, Siegeranwartschaften, Zusatzwettbewerbe, Sonderkonkurrenzen  
 
3.1. Erklärung der Qualifikation
Formnoten: sehr gut - vorzüglich
Platzierungen: 1. - 2. - 3. - 4. Platz in einer Klasse bei der Qualifikation vorzüglich.
  Bei “sehr gut”  wird nicht platziert.
 
3.2. Ausstellungsklassen
siehe Punkt 1.1.4.
 
Ehrenklasse
In dieser Klasse konkurrieren Katzen miteinander, die bereits den Titel „Grand Continental Champion Europa/Grand Continental Premior Europa“ oder Weltchampion / Weltpremior  errungen haben.  
Es erfolgt eine Beurteilung und Platzierung sowie eine gesonderte Siegerehrung jeweils in den Rassegruppen.  
Katzen der Ehrenklasse konkurrieren in allen Zusatzwettbewerben.  
 
Novizen-Klasse
Diese Klasse ist für Katzen, die nicht im Zuchtbuch eines Vereins eingetragen sind.
Es erfolgt die Vergabe einer Qualifikation (Formnote). Von weiteren Konkurrenzen werden Katzen der Novizen-Klasse ausgeschlossen.  
Der Aussteller bestimmt Rasse und Farbe, der die Katze zugeordnet werden soll. Die erreichte Qualifikation kann Grundlage für Anträge laut Zuchtrichtlinien des „Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz  e. V.“  sein.
 
Hauskatzen-Klasse
Trennung nach Geschlechtern in den Gruppen:
 
- Grundfarbe ohne weiß
- Grundfarbe mit weiß  
- Agouti ohne weiß  
- Agouti mit weiß
 
 
3.3. Zusatzwettbewerbe  
Neben den Formnoten, Platzierungen und Siegeranwartschaften werden folgende Zusatzpreise vergeben.
 
Best in Variety
wenn mindestens 3 Katzen der Varietät anwesend sind. Bei weniger als drei anwesenden Katzen können verschiedene Varietäten zu einer Gruppe zusammengefasst werden.
 
Best in Show 
bester Kater, beste Katze, bester Kastrat männlich, bester Kastrat weiblich, bestes Jungtier  6 - 9 Monate männlich und weiblich, bestes Jungtier 3-6 Monate männlich und weiblich sowie bestes Baby innerhalb der Rassegruppe. Jeder in der Rassegruppe eingesetzte Richter kann aus jeder seiner gerichteten Rassen seinen Kandidaten in obigen Rubriken nominieren.
Alle gemeinsam bestimmen in geheimer Wahl den Sieger.
 
Best of Best
jeweils für Langhaar, Semilanghaar, Kurzhaar sowie Siam / OKH und Exotic Shorthair ( wenn in diesen Gruppen mindestens 15 Katzen anwesend sind ) konkurrieren die Sieger der Best in Show  miteinander. 
Bei weniger als 15 Katzen werden Siam / OKH den Kurzhaar und Exotic- Shorthair den Langhaar zugeordnet.
Alle in der Rassegruppe eingesetzte Richter bestimmen in geheimer Wahl den Sieger.
 
Bester Wurf 
jeweils für Langhaar, Semilanghaar, Kurzhaar sowie auch Siam/ OKH und Exotik- Shorthair, wenn diese vorhanden sind.
 
Beste Hauskatze
aus allen Gruppen 
 
3.4. Sonderwettbewerbe und Sonderschauen
Auf allen Ausstellungen können Sonderwettbewerbe sowie Sonderschauen durchgeführt werden. Sie werden in der Ausschreibung/Einladung bekannt gemacht. 
 
 
4. Jury
Richter werden entsprechend der vom Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e. V.  geführten Richterliste  eingeladen. Die Liste wird laufend aktualisiert und vom Vorstand bestätigt. Es werden in die Richterliste nur solche Richter aufgenommen, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben.
Das Urteil der Richter ist unanfechtbar.
Maßgebend für die Beurteilung der Katzen ist der GCCF -  Standard. Reicht dieser nicht aus, werden Standardwerke anderer Dachorganisationen herangezogen.
 
 
5. Gebühren
Sie werden entsprechend der Beschlüsse des Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e.V. erhoben und sind in der Ausschreibung/Einladung bekannt zu machen.
 
 
6. Steward
Zur Gewährleistung eines reibungslosen und zügigen Ausstellungsverlaufes wird ein Chefsteward und Stewards eingesetzt.
 
 
7. Katalog
Zu den Ausstellungen mit Bewertung ist ein Katalog zu erstellen. Er enthält mindestens folgende Angaben:
 
- Aufstellung der ausgestellten Katzen mit Angabe der Elterntiere und den Namen des Züchters und den Namen des Ausstellers
- Verzeichnis der Ausstellungsklassen
- Ausstellerverzeichnis mit oder ohne Anschrift
 
des weiteren können im Katalog aufgeführt sein:
- Ausstellungsinformationen  
- Informationen zum Katzenfreunde Lausitz &  Niederlausitz e. V.
- Spenden, Sponsoren
- Inserate  
- Informationen von Allgemeinem Interesse (Deckkaterverzeichnis, Tierschutz o. ä.)
 
 
Der Vorstand