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Satzung des KFLN |
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Fassung entsprechend der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 17.05.2008 |
| § 1 - Name und Sitz | |
| 1.1. | Der Name der am 01.04.1999 gegründeten Vereinigung von Katzenfreunden lautet: |
| "K a t z e n f r e u n d e L a u s i t z & N i e d e r l a u s i t z" | |
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1.2. |
Sie vereinigt Züchter und Halter von Katzen, Katzenfreunde sowie Förderer der Zwecke des Vereines. |
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1.3. |
Der Sitz ist Cottbus. |
| 1.4. | Das höchste Organ ist die Mitgliederversammlung. |
| 1.5. | Der Verein wird vertreten durch den Präsidenten und bei dessen Abwesenheit durch den Vizepräsidenten. |
| 1.6. | Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
| 1.7. | Der Wirkungsbereich ist Deutschland, insbesondere die Region Lausitz. |
| § 2 - Zweck des Vereins | |
| 2.1. | Reinzucht der Katzenrassen zu deren Erhaltung und Festigung. |
| 2.2. | Förderung von Umweltschutz und Tierschutz, insbesondere bezogen auf die Katze durch Vermittlung einer ästhetischen Liebe zum Tier als Erziehungsbeitrag zu einer positiven Lebensauffassung des Menschen. |
| 2.3. | Förderung von Bildung und Erziehung durch Wissensvermittlung zu artgerechter Haltung und Fütterung von Haustieren, insbesondere der Katze. |
| § 3 - Der Satzungszweck des Vereins wird verwirklicht durch | |
| 3.1. | Führen eines Zuchtbuches und Erstellung von Ahnentafeln (Abstammungsnachweise) für die vom Verein anerkannten Katzenrassen. Zuchtzulassung erfolgt nur auf Grund einer in der Zuchtordnung definierten Qualifikation der Katzen auf einer Katzenausstellung. |
| 3.2. | Katzenausstellungen zur Sicherstellung einer Zuchtzulassung der Rassekatzen |
| 3.3. | öffentliche Veranstaltungen zur Publikation wissenschaftlicher Erkenntnisse, gesammelter Erfahrungen und Beobachtungen zur Zucht und Haltung der Katze. |
| § 4 - Rechtsform | |
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Die Rechtsform des Vereines
Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz ist ideell. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Für Verbindlichkeiten der Vereinigung wird mit dem Vermögen des Vereins gehaftet. Für Schäden aller Art, welche durch die Teilnahme am Vereinsleben des Vereines Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz entstehen, haftet der Verein nur dann, wenn einem ihrer legitimierten Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen nachzuweisen sind. |
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| § 5 - Mitgliedschaft | |
| 5.1. | Erwerb der Mitgliedschaft |
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Mitglied der Vereinigung können natürliche
Personen werden sowie als Fördermitglieder auch juristische
Personen. Minderjährige ab vollendetem 14. Lebensjahr
benötigen die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen
Vertreters. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt auf Antrag. Durch den Vorstand wird der Antrag geprüft und dem Antragsteller schriftlich die Entscheidung mitgeteilt. Die Mitgliedschaft wird mit der Zahlung der Aufnahmegebühr rechtswirksam. Die Ausschließung von der Mitgliedschaft betrifft natürliche und juristische Personen, die aus eigenwirtschaftlichen Zwecken mit Katzen handeln oder Katzen zu diesem Zweck züchten. |
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Der Mitgliederstatus ist möglich als:
Hauptmitglied Hauptmitglieder sind natürliche Personen, die alle Rechte und Pflichten voll ausüben und alle Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen können. Familienmitglied Familienmitglieder sind natürliche Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem Hauptmitglied leben. Sie zahlen einen verminderten Beitrag, haben alle Rechte und Pflichten wie ein Hauptmitglied, haben aber keinen Anspruch auf die Verbandszeitung. Beim Erlöschen der Mitgliedschaft des in häuslicher Gemeinschaft lebenden Hauptmitgliedes erlischt die Familienmitgliedschaft automatisch, wenn nicht gleichzeitig mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft des Hauptmitgliedes ein Antrag auf Umwandlung der Familienmitgliedschaft in eine Hauptmitgliedschaft gestellt wird. Fördermitglied Fördermitglieder sind natürliche und juristische Personen. Sie haben kein Wahlrecht und dürfen keine züchterischen Aktivitäten ausüben. Ehrenmitglied Ehrenmitglieder sind natürliche Personen, die auf Vorschlag durch Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt werden. Sie haben den Status eines Hauptmitgliedes, zahlen jedoch keinen Beitrag. |
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| 5.2. | Verlust der Mitgliedschaft |
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- bei Tod des Mitgliedes - bei schriftlicher Kündigung der Mitgliedschaft gegenüber dem Vorstand zum 31.12.des Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. - bei Streichung durch den Beirat nach erfolgter einmaliger Erinnerung, wenn das Mitglied seinen Beitrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist oder Gebührenzahlungen nicht innerhalb von 30 Kalendertagen entrichtet hat. Die Streichung ist 30 Kalendertage nach der Erinnerung wirksam, wenn das Mitglied in dieser Frist die offenen Verpflichtungen nicht beglichen hat. Ausschluss mit Mehrheitsbeschluss des Beirates, wenn - das Mitglied dem Zwecke der Vereinigung zuwiderhandelt, das Mitglied eine auf Schädigung der Vereinigung gerichtete Handlung oder Unterlassung begeht und/oder den Vereinsfrieden stört. - das Mitglied in grobem Maße gegen die Satzung und die Vereinsordnungen verstößt. Vor dem zu erfolgenden Ausschluss muss durch den Beirat eine schriftliche Abmahnung wegen gleichartigen Verstoßes erteilt worden sein. Bei Verstößen gegen die Zuchtordnung ist die Abmahnung mit einer vom Beirat festzulegenden Zucht- oder Zwingersperre verbunden. Im Wiederholungsfall kann der Beirat zusätzlich eine Geldbuße als Erziehungsmittel einsetzen. Die Einleitung eines Ausschlussverfahrens ist dem Mitglied schriftlich zu eröffnen. Ist der Sachstand durch den Beirat geprüft und bestätigt worden, erfolgt schriftlich die Mitteilung des Ausschlusses an das Mitglied. Bearbeitet der Beirat einen Sachstand, der zum Verlust der Mitgliedschaft führen kann, ruht für die Zeit der Prüfung die Mitgliedschaft des betreffenden Mitgliedes. Bei ruhender Mitgliedschaft hat das Mitglied keinen Anspruch auf Leistungen des Vereines. Die Pflicht zur Beitragszahlung erlischt durch die ruhende Mitgliedschaft nicht. Bei Streichung und Ausschluss hat jedes Mitglied Widerspruchsrecht bei der Mitgliederversammlung. Der Widerspruch ist schriftlich zu formulieren. |
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| § 6 - Rechte und Pflichten der Mitglieder | |
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Die Mitbestimmung der Mitglieder der
Vereinigung ist durch das Wahlrecht festgeschrieben. Jedes
Mitglied hat das Recht, an Mitgliederversammlungen
teilzunehmen und so aktiv an der Fassung von
Beschlüssen mitzuwirken. Wahlrecht haben alle volljährigen Haupt-, Familien- und Ehrenmitglieder sofern in anderen Teilen der Satzung nicht anderes festgesetzt ist. Passives Wahlrecht haben alle volljährigen Hauptmitglieder, die: - mindestens ein Jahr Mitglied im Verein Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz sind und bereit sind, ehrenamtlich dem Vereinszweck zu dienen. Werden ausnahmsweise Kandidaten mit weniger als einem Jahr Mitgliedschaft vorgeschlagen, bedarf es der Zustimmung mit 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung bei Aufstellung der Kandidatenliste. Jedes Mitglied übernimmt mit dem Eintritt in die Vereinigung die Pflicht zur Wahrung und Förderung des Vereinszweckes, des Vereinsfriedens und zur Verwirklichung der Satzung. Dazu ist die Bildung von Stammtischen oder Gruppen wünschenswert, die jedoch keine Vereinsgliederung darstellen. Stammtische und Gruppen über 10 Vereinsmitglieder benennen aus ihrer Mitte einen Sprecher. Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Veranstaltungen der Vereinigung teilzunehmen und alle Einrichtungen und Leistungen des Vereines in Anspruch zu nehmen, sofern an anderer Stelle der Satzung nicht Ausnahmen festgelegt sind. Jedes Mitglied hat das Recht, an Katzenausstellungen aller Vereine teilzunehmen. Jedes Mitglied hat das Recht zur Gründung und/oder Teilnahme an einer Interessengemeinschaft, deren Zweck dem Zweck des Vereines Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz nicht entgegensteht. Ist dies jedoch der Fall, liegt Vereinsschädigung vor. Zweck und Aktivitäten einer solchen Interessengemeinschaft sowie die Mitgliedschaft darin sind dem Vorstand bekannt zu machen. Jedes Mitglied unterrichtet den Vorstand unverzüglich über das Auftreten von Krankheiten seuchenhaften Charakters. Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Mitgliederversammlung begründeten Einspruch gegen Entscheidungen des Vorstandes des Vereines geltend zu machen. Einspruch gegen Verhaltensweisen von Mitgliedern sind an den Beirat zu richten. |
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| § 7 - Beiträge, Gebühren, Spenden und Zuwendungen | |
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Zur Deckung der Kosten für zweckdienliche
Unternehmungen und Einrichtungen des Vereines
werden Beiträge und Gebühren erhoben sowie bei
Notwendigkeit Umlagen durchgeführt. |
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| § 8 - Gliederung des Vereins | |
| 8.1. | Mitgliederversammlung |
| 8.2. | Vorstand |
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Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und einem
Vizepräsidenten Der Vorstand wird alle vier Jahre in einer ordentlichen Mitgliederversammlung durch geheime Personenwahl gewählt. Der Präsident benötigt die 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Wird diese nicht erreicht, ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen, in dem die einfache Mehrheit ausreichend ist. Alle übrigen Kandidaten werden mit einfacher Mehrheit gewählt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, beschließt der Beirat die Kooptierung eines Vereinsmitgliedes zur Erfüllung der Aufgaben. Auf Vorschlag durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann ein als Präsident ausscheidendes Vorstandsmitglied zum Ehrenpräsidenten ernannt werden. Der Ehrenpräsident hat den Status eines Ehrenmitgliedes. |
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| 8.3. | Beirat |
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Der Beirat arbeitet fachbezogen in
Erfüllung der Satzung, schlichtet Konflikte und entscheidet alle
Streichungs- und Ausschlussverfahren. |
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| 8.4. | Kassenprüfer |
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Sie werden von der Wahlversammlung für die Zeit der
Wahlperiode gewählt und haben ausschließlich die Finanz-
und Kassenführung zu prüfen, ohne die Geschäftsvorgänge
zu werten. Prüfungen erfolgen nach eigenem Ermessen der gewählten Prüfer. Sie müssen sich zum Termin beim Schatzmeister anmelden und dürfen nur gemeinsam eine Prüfung vornehmen. Die Prüfung ist in der Geschäftsstelle vorzunehmen, zu protokollieren und ein Protokoll Exemplar dem Vorstand zu übergeben. |
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| § 9 - Mitgliedschaft in Dachorganisationen oder anderen Vereinen | |
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Die Mitgliedschaft in einer Dachorganisation darf dem
Zweck der Vereinigung nicht entgegen stehen und
bedarf eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft in einem Verein, dessen Zweck den des Vereines Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz zum Inhalt hat, ist als juristische Person möglich und bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung. |
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| § 10 - Rechtsgültigkeit der Satzung | |
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Ausstellungsordnung |
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Fassung 2001 |
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| 1. Der „Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e.V.“ veranstaltet zur Präsenz in der Öffentlichkeit, Katzenausstellungen. | |
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Es sind: |
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internationale Ausstellungen - nationale oder regionale Ausstellungen - Informationsausstellungen sowie - Informationsstände |
| 1. 1. Internationale Ausstellungen | |
| sind Schönheitskonkurrenzen und werden entsprechend der Ausschreibung als Zweitages- oder als Eintagesausstellungen durchgeführt. In der Regel finden die Ausstellungen an den Wochenenden statt. | |
| 1.1.1. Die Organisation und Durchführung erfolgt ausschließlich durch den Vorstand des „Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e.V.“ . | |
| 1.1.2. Die Ausschreibung als Internationale Ausstellung kann nur erfolgen, wenn Meldungen von mindestens 150 Katzen je Ausstellung angenommen werden können. Es sind Vereine und Katzenfreunde aus dem Ausland einzuladen. | |
| 1.1.3. Die Jury sollte von Richtern aus mindestens zwei Staaten gebildet werden und sich aus Richtern zusammensetzen, die in der Richterliste des „Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e.V.“ geführt werden. | |
| 1.1.4. Die Schönheitskonkurrenz erfolgt in den Klassen: | |
| Ehrenklasse/Ehrenklasse Premioren | |
| - Großer Europa Champion / Premior | CACM/CAPM |
| - Europa-Champion/-Premior | GCCE/GCPE |
| - Großer Internationaler Champion/Premior | CACE/CAPE |
| - Internationaler Champion/Premior | CAGCIB/CAGPIB |
| - Champion/Premior | CACIB/CAPIB |
| - offene Klasse/Kastraten-Klasse | CAC/CAP |
| ab vollendetem 9. Lebensmonat | |
| - Jugendklasse 6-9 Monate | CACJ |
| - Jugendklasse 3-6 Monate | CACP |
| - Babyklasse | |
| - Wurfklasse 10-13 Wochen | |
| - Novizen-Klasse | |
| - Determinations-Klasse | |
| - Hauskatzen-Klasse | |
| - außer Konkurrenz | |
| 1.2. Nationale oder Regionale Ausstellungen | |
| sind Schönheitskonkurrenzen und werden entsprechend der Ausschreibung als Zweitages- oder Eintagesausstellungen durchgeführt. In der Regel finden die Ausstellungen an Wochenenden statt. | |
| 1.2.1. Die Organisation und Durchführung | |
| erfolgt ausschließlich durch den Vorstand des „Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e.V.“. | |
| 1.2.2. Die Ausstellung kann nur erfolgen, wenn mindestens Meldungen von 100 Katzen je Ausstellungstag angenommen werden können. | |
| 1.2.3. Die Schönheitskonkurrenz erfolgt nur in den Klassen: | |
| - Ehrenklasse | CAGCIB/CAGPIB |
| - Internationale Champion/Premioren- Klasse | CACIB/CAPIB |
| - Championklasse | CAC/CAP |
| - offene Klasse/Kastraten-Klasse | CACJ |
| - Jugendklasse 6-9 Monate | CACP |
| - Jugendklasse 3-6 Monate | |
| - Babyklasse | |
| - Wurfklasse 10-13 Wochen | |
| - Novizen-Klasse | |
| - Determinations-Klasse | |
| - Hauskatzen-Klasse | |
| - außer Konkurrenz | |
| 1.3. Informationsausstellungen und Informationsstände | |
| sind Ausstellungen ohne Konkurrenz | |
| 1.3.1. Die Organisation und Durchführung | |
| liegt in der eigenständigen Verantwortung des „Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e.V“ und kann vom Vorstand an geeignete Mitglieder übertragen werden. Die veterinärmedizinischen Bedingungen sind einzuhalten. | |
| 1.3.2. Sie dienen ausschließlich dem Zwecke der | |
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- Präsentation des
„Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e. V.“ in
der Öffentlichkeit und machen den Zweck der Vereinigung bekannt - Informationen der Bevölkerung über artgerechte Haltung und Rassenvielfalt der Katzen. |
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| 2. Teilnahmebedingungen | |
| Der Ausstellungsablauf wird nach den Ausstellungsbedingungen und Regeln des „Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e. V.“ gestaltet. | |
| 2.1. Aussteller | |
| Jeder Katzenfreund kann auf der Katzenausstellung nach vorheriger Anmeldung gegen Entrichtung eines Meldegeldes seine Katze/Katzen ausstellen, es sein denn, dem stehen gewichtige Gründe entgegen (Ausstellungssperre, Erkrankung im Katzenbestand usw.) | |
| 2.2. Katzen | |
| Zugelassen sind: | |
| - alle Katzen als Einzeltiere im Alter ab 3 Monate | |
| - Würfe von mindestens 3 Jungtieren im Alter von mindestens 10 bis zur Vollendung der 13. Lebenswoche. | |
| 2.3. Allgemeine Bedingungen | |
| 2.3.1. Für jede Katze und jeden Wurf ist ein gesondertes Anmeldeformular auszufüllen. | |
| 2.3.2. Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller, dass er die Ausstellungsbedingungen anerkennt, das keine seiner Katzen infektiös erkrankt ist und dass er die Anmeldung annulliert, falls eine solche Krankheit in seinem Bestand auftritt. | |
| 2.3.3. Jede Anmeldung wird bestätigt. Die Bestätigung ist bei der Tiereinlieferung vorzuweisen. | |
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2.3.4. Anmeldungen sind bis zum
Meldeschluss an die in der Ausschreibung/Einladung
genannte Meldestelle zu richten. Mit der Meldung
verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung des
Meldegeldes. Die Bezahlung
erfolgt bei der Tiereinlieferung. Der Aussteller ist auch dann zur Zahlung des Meldegeldes verpflichtet, wenn er 10 Tage vor Ausstellungsbeginn nicht abgemeldet hat und der Ausstellung fernbleibt. |
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| 2.4. Veterinärbedingungen | |
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Die für die
Ausstellung geltenden Veterinärbedingungen werden in der Einladung
bekannt gegeben. Sofern durch die Veterinärbehörden nach
Bekanntgabe der Einladungen eine Veränderung der
Bestimmungen vorgenommen wird, wird dies mit der
Meldebestätigung bekannt gegeben. Im Allgemeinen gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Für jede Katze wird eine Impfung gegen Tollwut und Katzenseuche gefordert. Wurfklassen und Jungtiere unter 4 Monaten benötigen ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis als Ersatz für die fehlende oder noch nicht wirksame Tollwutimpfung. Die Impfungen sind mit einem Impfpass bei der Tiereinlieferung nachzuweisen. Zur Ausstellung werden nur gesunde, parasitenfreie Katzen zugelassen. Jede Katze wird vor dem Einlass auf den allgemeinen Gesundheitszustand und Parasitenbefall untersucht. Die Entscheidung der Zulassung liegt beim Kotrollierenden. Kein Tier darf ohne diese Kontrolle an der Ausstellung teilnehmen. |
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| 2.5. Haftung | |
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Sollte die Ausstellung aus
Gründen, die der „Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e.
V.“ nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können,
werden die Meldegelder zur Begleichung entstandener Kosten
herangezogen. Jegliche Haftung des „Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e. V.“, seiner Organe und Beauftragten ist ausgeschlossen. Jeder Aussteller haftet für die von ihm verursachten Schäden. Katzen in den Käfigen sollten ständig beaufsichtigt werden. Bei Abwesenheit sollte eine Person des Vertrauens damit beauftragt werden. |
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| Gerichtsstand ist Cottbus. | |
| 3. Qualifikation, Siegeranwartschaften, Zusatzwettbewerbe, Sonderkonkurrenzen | |
| 3.1. Erklärung der Qualifikation | |
| Formnoten: sehr gut - vorzüglich | |
| Platzierungen: 1. - 2. - 3. - 4. Platz in einer Klasse bei der Qualifikation vorzüglich. | |
| Bei “sehr gut” wird nicht platziert. | |
| 3.2. Ausstellungsklassen | |
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0= Gr.Eu.Ch. Klasse/CACM 01= Ehrenklasse 02= Europa-Ch.-Klasse/GCCE 03= Gr.Ch.Int.-Klasse/CACE 04= Ch.Int.-Klasse/CAGCIB 05= Champion-Klasse/CACIB 06= Offene Klasse/CAC 07= Jugendklasse 6-9/CACJ 08= Jugendklasse 3-6/CACP 09= Wurfklasse 10-13 Wochen 10= Gr.Eu.Premioren Klasse/CAPM |
11= Ehrenklasse
Premioren 12= Europa-Premioren-Klasse/GCPE 13= Gr.Pr.Int.-Klasse/CAPE 14= Pr.Int.-Klasse/CAGPIB 15= Premioren-Klasse/CAPIB 16= Kastratenklasse/CAP 17= Novizenklasse 18= Hauskatzen-Klasse 19= außer Konkurrenz 20= Babyklasse bis vollendete 12. Woche (nur mit zweiter gemeldeter Katze im Käfig) |
| Ehrenklasse | |
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In dieser Klasse konkurrieren Katzen
miteinander, die bereits den Titel „Grand Continental Champion
Europa/Grand Continental Premior Europa“ oder
Weltchampion / Weltpremior errungen haben. Es erfolgt eine Beurteilung und Platzierung sowie eine gesonderte Siegerehrung jeweils in den Rassegruppen. Katzen der Ehrenklasse konkurrieren in allen Zusatzwettbewerben. |
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| Novizen-Klasse | |
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Diese Klasse ist für Katzen, die
nicht im Zuchtbuch eines Vereins eingetragen sind. Es erfolgt die Vergabe einer Qualifikation (Formnote). Von weiteren Konkurrenzen werden Katzen der Novizen-Klasse ausgeschlossen. Der Aussteller bestimmt Rasse und Farbe, der die Katze zugeordnet werden soll. Die erreichte Qualifikation kann Grundlage für Anträge laut Zuchtrichtlinien des „Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e. V.“ sein. |
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| Determinations-Klasse | |
| Diese Klasse ist für in ein Zuchtbuch eingetragene Katzen, deren Farbe mindestens durch einen Richter bestimmt werden soll. Die Bestimmung hat vor dem Beginn des Richtens zu erfolgen. Die Katze wird auf Grundlage der Bestimmung in die Konkurrenz eingeordnet. | |
| Hauskatzen-Klasse | |
| Trennung nach Geschlechtern in den Gruppen: | |
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- Grundfarbe ohne weiß - Grundfarbe mit weiß - Agouti ohne weiß - Agouti mit weiß |
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| 3.3. Zusatzwettbewerbe | |
| Neben den Formnoten, Platzierungen und Siegeranwartschaften werden folgende Zusatzpreise vergeben. | |
| Best in Variety | |
| wenn mindestens 3 Katzen der Varietät anwesend sind. Bei weniger als drei anwesenden Katzen können verschiedene Varietäten zu einer Gruppe zusammengefasst werden. | |
| Best in Show | |
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bester
Kater, beste Katze, bester Kastrat männlich, bester Kastrat
weiblich, bestes Jungtier 6 - 9 Monate männlich und
weiblich, bestes Jungtier 3-6 Monate männlich und weiblich
sowie bestes Baby innerhalb der Rassegruppe. Jeder in der
Rassegruppe eingesetzte Richter nominiert seinen
Kandidaten. Alle gemeinsam bestimmen in geheimer Wahl den Sieger. |
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| Best of Best | |
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jeweils für Langhaar,
Semilanghaar, Kurzhaar sowie Siam / OKH und Exotic Shorthair ( wenn in diesen Gruppen
mindestens 15 Katzen anwesend sind ) konkurrieren die Sieger
der Best in Show miteinander. Bei weniger als 15 Katzen werden Siam / OKH den Kurzhaar und Exotic- Shorthair den Langhaar zugeordnet. Alle in der Rassegruppe eingesetzte Richter bestimmen in geheimer Wahl den Sieger. |
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| Bester Wurf | |
| jeweils für Langhaar, Semilanghaar, Kurzhaar sowie auch Siam/ OKH und Exotik- Shorthair, wenn diese vorhanden sind. | |
| Beste Hauskatze aus allen Gruppen | |
| 3.4. Sonderwettbewerbe und Sonderschauen | |
| Auf allen Ausstellungen können Sonderwettbewerbe sowie Sonderschauen durchgeführt werden. Sie werden in der Ausschreibung/Einladung bekannt gemacht. | |
| 4. Jury | |
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Richter werden entsprechend der vom
Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e. V. geführten Richterliste eingeladen. Die
Liste wird laufend aktualisiert und vom Vorstand bestätigt. Es
werden in die Richterliste nur solche Richter aufgenommen, die ihre
Qualifikation nachgewiesen haben. Das Urteil der Richter ist unanfechtbar. |
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| Maßgebend für die Beurteilung der Katzen ist der GCCF - Standard. Reicht dieser nicht aus, werden Standardwerke anderer Dachorganisationen herangezogen. | |
| 5. Gebühren | |
| Sie werden entsprechend der Beschlüsse des Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e.V. erhoben und sind in der Ausschreibung/Einladung bekannt zu machen. | |
| 6. Steward | |
| Zur Gewährleistung eines reibungslosen und zügigen Ausstellungsverlaufes wird ein Chefsteward und Stewards eingesetzt. | |
| 7. Katalog | |
| Zu den Ausstellungen mit Bewertung ist ein Katalog zu erstellen. Er enthält mindestens folgende Angaben: | |
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- Aufstellung der ausgestellten Katzen mit Angabe der
Elterntiere und den Namen des Züchters und den
Namen des Ausstellers - Verzeichnis der Ausstellungsklassen - Ausstellerverzeichnis mit oder ohne Anschrift - des weiteren können im Katalog aufgeführt sein: - Ausstellungsinformationen - Informationen zum Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e. V. - Spenden, Sponsoren - Inserate - Informationen von Allgemeinem Interesse (Deckkaterverzeichnis, Tierschutz o. ä.) |
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| Der Vorstand | |