Rahmenbedingungen


Es sind Doppel-Ausstellungen. 
Die Katzen können je eine Bewertung am Samstag und Sonntag bekommen.
Jungtiere unter 10 Wochen, tragende Katzen ab 5. Woche oder Katzen mit Anomalien werden zur Ausstellung nicht zugelassen.

Tiereinlieferung erfolgt:
Samstags von 07.00 Uhr - 09.00 Uhr.
Sonntags  von 07.30 Uhr - 09.00 Uhr
 
Anmeldung:
Für jede Katze und jeden Wurf ist ein separates Anmeldeformular zu verwenden.
Jede zur Ausstellung angenommene Katze wird durch die Meldestelle bestätigt.

Die Annahmebestätigung ist bei der Einlieferung der Katze vorzulegen.

Der Aussteller ist auch dann zur Zahlung des Meldegeldes verpflichtet, wenn er der Ausstellung fernbleibt oder seine Meldung nach dem Meldeschluss storniert.
 

Veterinärrechtliche Bestimmungen:
Jede ausgestellte Katze muss eine durch einen Impfpass nachgewiesene Tollwutimpfung erhalten haben. Diese Impfung muss mindestens 28 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Ausstellungsbeginn erfolgt sein. Des weiteren ist für alle Katzen die Impfung gegen Katzenseuche (Panleukopenie) vorgeschrieben.
Die gültigen Impfzeugnisse sind bei der Eingangskontrolle vorzulegen
.


Abweichend hiervon dürfen Katzen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht älter als 4 Monate sind, ohne Tollwutschutzimpfung auf die Veranstaltung gebracht werden, wenn sie von einer amtstierärztlichen Bescheinigung des für den Herkunftsort des Tieres zuständigen Amtstierarztes begleitet werden, aus deren Angaben hervorgeht, dass das jeweilige Tier am Tage der Ausfertigung der Bescheinigung untersucht und frei von klinischen Anzeichen einer Erkrankung, insbesondere der Tollwut, befunden worden ist.
Eventuelle Änderungen durch die Veterinärbehörden bleiben vorbehalten und werden dem Aussteller bekannt gegeben.

Eingangskontrolle:
Jede auszustellende Katze wird vor dem Einlass auf den allgemeinen Gesundheitszustand untersucht. Zur Ausstellung werden nur gesunde Katzen zugelassen. Keine Katze darf ohne Kontrolle, auch nicht zu einem späterem Zeitpunkt, in die Ausstellung gebracht werden.

Käfige:
Die Käfige haben die amtlich vorgeschriebenen Maße. Die Käfigdekoration darf nach eigenem Geschmack erfolgen, jedoch ist zu beachten, dass die Vorderseite frei bleibt. Die Aussteller werden gebeten, ihre Katzen ständig zu beaufsichtigen. Während der Abwesenheit sollte daher ein anderer Aussteller mit der Aufsicht beauftragt werden. Die Zuteilung eines Doppelkäfigs für eine Katze kann nicht garantiert werden und ist gebührenpflichtig,
 
 
Jury :
Die Beurteilung erfolgt durch eine internationale Jury. Das Urteil der Jury ist unanfechtbar.
Jede bewertete Katze erhält eine Urkunde mit eingetragener Bewertung.

Anzeigen im Katalog:
Bedingungen in der Meldestelle zu erfragen.
 
 
Haftung:
Sollte die Ausstellung aus Gründen, die der Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e.V. nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können, werden die Meldegelder zur Begleichung entstandener Kosten herangezogen. Jegliche Haftung des 
Katzenfreunde Lausitz & Niederlausitz e.V., seiner Organe und Beauftragten ist ausgeschlossen. Jeder Aussteller haftet für die von ihm verursachten Schäden selbst. Gerichtsstand ist Cottbus.
 

Die Ausstellungsleitung 

 

Die komplette Ausstellungsordnung entnehmen Sie bitte der Satzung.